Gepäck

Freigepäck:

In Ihrem Ticketpreis sind auch die Kosten für den Transport einer bestimmten Menge Gepäck inbegriffen. Das Gepäck ist normalerweise auf 2 Koffer/Rucksäcke (Gewicht je Koffer: max. 20kg  / Koffermasse: Länge + Breite + Höhe: max. 160cm) beschränkt. Falls Ihr eingechecktes Gepäck die genannten Gewichte und Abmessungen überschreitet, erheben wir eine Übergepäckpauschale. Weiter werden aus Abfertigungsgründen keine schweren Gepäckstücke akzeptiert. Das Maximalgewicht eines einzelnen Gepäckstückes ist auf 32 kg begrenzt. Zusätzliches Gepäck wird nur dann transportiert, wenn genug Platz vorhanden ist und es wird dafür eine Extragebühr erhoben (siehe Beförderungsbedingungen im Fahrplan). Die Entscheidung über die Mitnahme liegt beim Abfertigungspersonal oder Fahrer und daher kann der Transport nicht garantiert werden.

Zerbrechliche, wertvolle und verderbliche Gegenstände gehören nicht ins eingecheckte Gepäck. Verstauen Sie medizinische Dokumente, Arzneimittel, Schlüssel und Warenmuster in Ihrem Handgepäck.

Für die Beförderung von Reisegepäck kann ein Abfertigungsentgelt erhoben werden. Diese Entgelte sind für jede Linie gesondert im entsprechenden Fahrplan veröffentlicht. Die Gebühr ist vor Abfertigung am Bus in bar zu zahlen. Fahrschein und Gepäckstück werden mit einer Registriernummer versehen, gleichzeitig erhält der Fahrgast den entsprechenden Registrierbeleg. Bei Ankunft am Zielort wird das Gepäckstück gegen Rückgabe des Registrierbeleges durch das Fahrpersonal ausgehändigt.

Handgepäck:

Das Handgepäck ist auf 1 Gepäckstück (Gewicht je Handgepäck: max. 10 kg, Handgepäckmasse: max. 55 x 40 x 20 cm) pro Person beschränkt. ExpressBus ist bestrebt, Probleme durch übermässiges Handgepäck zu vermeiden. Ziel ist Ihre persönliche Sicherheit und Ihr Komfort an Bord. Beachten Sie unsere Handgepäckbestimmungen und ersparen Sie sich damit ein eventuelles Umpacken Ihres Reisegepäcks bei der Abfertigung. Gepäckstücke, welche die Bestimmungen überschreiten, sind einzuchecken.

Handgepäck ist an Bord zu verstauen. Das erste Gepäckstück ist unter dem Sitz vor Ihnen zu platzieren (wenn möglich), das zweite in der Gepäckablage.

Zusätzlich zum Handgepäck sind folgende Gegenstände – falls notwendig – an Bord erlaubt (ausgenommen für Kleinkinder): 1 Mantel oder Decke, 1 Schirm oder Gehstock, 1 Damenhandtasche, 1 kleine Kamera oder ein Fernglas sowie Lesestoff für die Reise


Allgemeine Bestimmungen und Hinweise:

Da die Gepäckbestimmungen sich je nach Destination unterscheiden können, bitten wir Sie die Gepäckbestimmungen im Fahrplan zu beachten.

Bitte versehen Sie Ihr Gepäck sichtbar mit einem dauerhaften Gepäckanhänger auf dem Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer und Ihr Reiseziel steht. Es empfiehlt sich, ein Duplikat davon in das Gepäckstück einzulegen.

Beachten Sie bitte das folgende Gepäckstücke nicht transportiert werden: Surfboards, Skis, Fahrräder, zerbrechliche oder teure Gegenstände.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind ausserdem entflammbare Gegenstände, Waffen, Munition, Tiere, Wein- und Ölbehälter, Trockeneis, Feuerwerkskörper und sonstige Gefahrengüter.

ExpressBus haftet nicht für den Diebstahl von bzw. Schäden am Handgepäck. Achten Sie bitte während der Fahrt darauf und lassen Sie es nicht unbeaufsichtigt!

Um Diebstähle zu verhindern, empfehlen wir Ihnen an den Busbahnhöfen Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt zu lassen

Der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wird empfohlen.

 

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