Rückbestätigung
Eine verbindliche Bestätigung des Rückreisetermins ist bei einer der im Fahrplan angegebenen lokalen Reservierungsstellen unbedingt erforderlich. Bereits im Fahrschein eingetragene Reisedaten haben nur in Verbindung mit der genannten nochmaligen Rückbestätigung Gültigkeit. Dies gilt auch für über ein Computerreservierungssystem oder das Internet ausgestellte Fahrscheine. Aus dem Fahrplan ist die Zeitspanne ersichtlich, in der die Rückbestätigung der Fahrt erfolgen muss.
 

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