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Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, dass er alle für seine Reiseroute erforderliche Papiere (Reisepass, Identitätskarte, Visa, etc.) mit sich führt. Eventuell erforderliche (Transit-)Visa müssen vor Antritt der Reise bei den zuständigen Konsulaten eingeholt werden. Die Grenzaufenthalte können keinesfalls zur Erledigung von Zollformalitäten oder zum Einholen von Visa verlängert werden. Beachten Sie bitte, dass unsere Mitarbeiter zur Verhinderung von Problemen beim Grenzübertritt zu einer Vorabkontrolle der Reisedokumente berechtigt sind. Falls ein Fahrgast aufgrund fehlender Reisedokumente seine Reise nicht fortsetzen kann, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Tickets.
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