Gibt es Personen die von der Beförderung ausgeschlossen sind? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Administrator   
Mittwoch, 11. Oktober 2006 um 17:14 Uhr
Von der Beförderung ausgeschlossen sind Kinder unter 12 Jahren ohne Begleitperson sowie Personen, die durch unanständiges oder rohes Benehmen oder durch unanständige oder unreinliche Kleidung Anstoß erregen. Wird erst unterwegs festgestellt, dass ein Reisender unter die vorstehenden Bedingungen fällt, so wird er umgehend von der Weiterfahrt ausgeschlossen.
Zuletzt aktualisiert am Montag, 04. Mai 2009 um 07:57 Uhr
 

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